Konkret bedeutet das, dass Anträge von Familienangehörigen von Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten zwar weiterhin gestellt werden können, jedoch für einen Zeitraum von sechs Monaten nicht bearbeitet werden. Als Begründung wird die derzeitige Überlastung der zuständigen Systeme angeführt.
Ausnahmen sind möglich, wenn sie im Sinne des Schutzes des Privat- und Familienlebens erforderlich sind – etwa bei unbegleiteten minderjährigen Personen, für die eine geeignete Bezugsperson vor Ort vorhanden sein muss.
Laut Asylgesetz kann die Aussetzung maximal dreimal um jeweils bis zu sechs Monate verlängert werden.
Die Regierung musste dem Hauptausschuss schriftlich darlegen, weshalb die öffentliche Ordnung durch den Familiennachzug gefährdet sei. In der Begründung wurde erneut auf die Überforderung der Systeme hingewiesen.
Trotz Zustimmung äußerte FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker Kritik an der Maßnahme und sprach von einem „Versuch, Aktivität vorzutäuschen“. Mit einem bloßen Stopp über sechs Monate ließen sich die strukturellen Probleme nicht lösen. Auch die Grünen kritisierten die Entscheidung und warfen der Regierung „Showpolitik auf dem Rücken von Kindern“ vor.