Wie Vizekanzler und Wohnminister Andreas Babler (SPÖ) bereits vor einigen Wochen angekündigt hat – er sprach damals auf einer Pressekonferenz von einem „großen Wurf“ – greift die neue Mietbremse ab einer Inflationsrate von über drei Prozent.
Konkret bedeutet das: Steigt die Inflation innerhalb von zwei Jahren um mehr als drei Prozent, darf der darüber hinausgehende Anteil nur zur Hälfte an die Mieterinnen und Mieter weitergegeben werden.
Ein Beispiel: Liegt die Inflation bei fünf Prozent, dürfen die Mieten lediglich um vier Prozent steigen. Außerdem ist eine Anpassung der Mieten nur einmal jährlich zulässig – frühestens ab dem 1. April. Die Regelung soll bereits ab 2026 gelten.