Verstöße gegen die Schulpflicht sollen in Zukunft deutlich teurer werden. Das sieht ein Gesetzesentwurf vor, den Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS) am Montag in Begutachtung geschickt hat. Konkret ist vorgesehen, dass die Strafdrohung ab dem 1. September 2026 von derzeit 110 bis 440 Euro auf künftig 150 bis 1.000 Euro angehoben wird.
Die entsprechende Bestimmung ist Teil eines umfassenderen Maßnahmenpakets, das unter anderem auch eine verpflichtende Begleitung bei Suspendierungen sowie verpflichtende Perspektivengespräche für potenzielle Schulabbrecher vorsieht. Eltern, die sich weigern, an diesen Maßnahmen teilzunehmen, können im Extremfall ebenfalls mit Geldstrafen zwischen 150 und 1.000 Euro belegt werden. Die Strafen für Schulpflichtverletzungen sollen laut den Erläuterungen zum Entwurf mit diesen Bußgeldern „harmonisiert“ werden.
Verfahren bleibt unverändert
Am Vorgehen bei Schulpflichtverletzungen selbst soll sich hingegen nichts ändern. Zunächst liegt es weiterhin in der Verantwortung der Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer beziehungsweise der Klassenvorstände, durch Verwarnungen oder Vereinbarungen mit den betroffenen Schülerinnen und Schülern sowie deren Erziehungsberechtigten ein weiteres Schwänzen zu verhindern. Wenn nötig, sollen auch Schülerberaterinnen und Schülerberater sowie die Schulpsychologie oder Schulsozialarbeit eingebunden werden.
Führen diese Maßnahmen nicht zum Erfolg oder überschreitet die Schulpflichtverletzung drei Tage, müssen die Verstöße wie bisher der Bezirksverwaltungsbehörde gemeldet werden. Diese leitet das Verfahren ein und verhängt gegebenenfalls die Strafe. Unverändert bleibt außerdem die Höhe der Ersatzfreiheitsstrafe: Wer die verhängte Geldbuße nicht bezahlen kann, muss mit einer Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu zwei Wochen rechnen.