Der erfahrene Alpinist ließ seine Partnerin Berichten zufolge über 6,5 Stunden allein zurück, um Hilfe zu holen – doch die Frau erfror in dieser Zeit an den extremen Witterungsbedingungen, berichtet die britische Zeitung Daily Mail.
Das Paar aus Salzburg befand sich nur etwa 50 Meter unterhalb des 3.798 Meter hohen Gipfels, als die Frau völlig entkräftet zusammenbrach und den Aufstieg nicht mehr fortsetzen konnte. Ihr Partner verließ sie daraufhin, anstatt bei ihr zu bleiben, und machte sich allein auf den Weg ins Tal – jedoch zu spät. Nach monatelangen Ermittlungen erhob die Staatsanwaltschaft nun Anklage wegen grober Fahrlässigkeit; dem Mann drohen bis zu drei Jahre Haft.
„Eine Reihe fataler Fehlentscheidungen“
In ihrer Mitteilung führt die Staatsanwaltschaft mehrere schwerwiegende Versäumnisse an: „Der Beschuldigte ließ seine Freundin ungeschützt, erschöpft, unterkühlt und desorientiert etwa 50 Meter unterhalb des Gipfelkreuzes des Großglockners zurück. Die Frau erfror. Da der Beschuldigte – im Gegensatz zu seiner Freundin – sehr erfahren in Hochtouren war und die Tour geplant hatte, gilt er als verantwortlicher Tourenführer“, heißt es im Statement.
Ermittler rekonstruierten anhand von Handy- und GPS-Daten sowie Expertenaussagen, dass der Mann nicht berücksichtigt habe, wie unerfahren seine Partnerin gewesen sei – es war ihr erster anspruchsvoller Hochtouren-Aufstieg.
Dem Mann wird außerdem vorgeworfen, die Tour zwei Stunden später als geplant begonnen und nicht ausreichend Notfallausrüstung mitgeführt zu haben. Selbst als er die Frau zurückließ, habe er sie weder an einem windgeschützten Ort untergebracht, noch eine Biwaksäcke oder Rettungsdecke verwendet.
Unzureichende Ausrüstung und dramatische Wetterbedingungen
Ein weiteres Problem stellte die ungeeignete Ausrüstung der Verstorbenen dar: Sie trug einen Splitboard-Aufbau und weiche Snowboots, völlig ungeeignet für das gemischte, hochalpine Gelände. Bei Windgeschwindigkeiten von bis zu 75 km/h und gefühlten Temperaturen um –20 Grad wäre ein frühzeitiger Abbruch der Tour laut Staatsanwaltschaft zwingend notwendig gewesen.
Der Beschuldigte setzte zudem erst deutlich nach Mitternacht einen Notruf ab, obwohl das Paar bereits um 20:50 Uhr in Schwierigkeiten geraten war. Als ein Polizeihubschrauber um 22:50 Uhr das Gebiet überflog, gab der Mann offenbar keine Signale. Die Alpinpolizei versuchte ihn mehrfach zu erreichen; erst um 00:35 Uhr nahm er ein Gespräch an. Danach stellte er laut Ermittlungen sein Handy auf lautlos und kontaktierte die Retter nicht erneut. Erst um 3:30 Uhr setzte er den Notruf ab – zu einem Zeitpunkt, als er bereits seit Stunden von seiner Partnerin getrennt war.
Der Rettungshubschrauber konnte wegen des Sturms erst nach Sonnenaufgang starten. Als Bergretter kurz nach 10 Uhr morgens zur Frau gelangten, konnten sie nur noch den Tod feststellen.
Reaktionen der Verteidigung
Der Anwalt des Angeklagten, Kurt Jelinek, erklärte gegenüber Medien:
„Mein Mandant bedauert zutiefst, wie sich die Ereignisse entwickelt haben.“
Die Verteidigung gehe weiterhin davon aus, dass es sich um ein „tragisches, tödliches Unglück“ handle.
Der Prozess soll am 19. Februar 2026 vor dem Landesgericht Innsbruck beginnen.