EU reduziert Grenzstaus mit einem „digitalen Reisepass“ – was bedeutet das für Bosnien und Herzegowina?

Die Europäische Union bereitet die Einführung eines digitalen Reisedienstes vor, der Staatsangehörigen von Drittstaaten – darunter auch Bürgerinnen und Bürger von Bosnien und Herzegowina – einen schnelleren und einfacheren Grenzübertritt im Schengen-Raum ermöglichen soll.

Dieses Thema hat insbesondere nach zahlreichen Beschwerden von Bürgern Bosnien und Herzegowinas an Aktualität gewonnen. Sie berichten von deutlich verlängerten Wartezeiten an der kroatischen EU-Grenze seit Beginn der schrittweisen Einführung des

Digitale Reiseurkunde

Wie bereits mehrfach berichtet, soll das EES ab dem 10. April in Betrieb gehen. Bis dahin sollen die Daten der meisten Reisenden im System erfasst sein. Im Anschluss daran wird bis Ende dieses Jahres die Einführung von ETIAS erwartet. Die Genehmigung soll drei Jahre gültig sein oder bis zum Ablauf des Reisepasses und mit einer Gebühr von 21 Euro verbunden sein.

„Eine digitale Reiseurkunde kann bereits bei der Beantragung eines neuen Reisepasses oder Personalausweises ohne zusätzliche Kosten angefordert werden. Sobald die EU-Digital-Travel-App verfügbar ist, können Reisende ihre digitale Reiseurkunde auch selbst über die App auf Basis ihres bestehenden Dokuments erstellen“, erklärte die Kommission.

Die Nutzung bleibt freiwillig: Reisende können weiterhin ausschließlich ihren physischen Reisepass oder Personalausweis verwenden. Drittstaatsangehörige werden ebenfalls die Möglichkeit haben, ihren „digitalen Reisepass“ eigenständig über die App zu erstellen.

Die Erstellung erfolgt durch das Scannen des physischen Reisedokuments mit dem Smartphone. Die App überprüft die Echtheit des Dokuments und gleicht es mit den im Chip gespeicherten biometrischen Daten ab, um sicherzustellen, dass nur der rechtmäßige Inhaber eine digitale Version erstellen kann.

Vor dem Grenzübertritt kann die digitale Reiseurkunde den Grenzbehörden zur Vorabkontrolle übermittelt werden. Die Behörden führen dieselben Prüfungen durch wie bei einem physischen Dokument – mit dem Ziel, den Grenzübertritt deutlich schneller und einfacher zu gestalten.

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