Damit schöpfte der Senat den möglichen Strafrahmen zu 80 Prozent aus.
Die SPÖ hatte die für die letzten 82 Tage vor dem Urnengang geltende Sieben-Millionen-Euro-Grenze 2017 um 383.429,95 Euro überschritten, wofür maximal 38.000 Euro Strafe möglich gewesen wäre. Die SPÖ hat nun vier Wochen Zeit, beim Bundesverwaltungsgericht gegen den Bescheid zu berufen.
Höhere Strafen für ÖVP und FPÖ
Die ÖVP war vom Senat schon Mitte Jänner wegen überhöhter Wahlkampfkosten 2017 verurteilt worden. Auch hier wurde der Strafrahmen zu 80 Prozent ausgeschöpft. Die Strafe gegen die Kanzlerpartei fiel aber mit 800.000 Euro ungleich höher aus, weil diese die Kostengrenze mit Ausgaben von 12,96 Mio. Euro sozusagen gesprengt hatte. Auch die FPÖ erwartet für ihre 10,7 Mio. Euro Wahlkampfausgaben 2017 eine höhere Strafe. Die Entscheidung darüber steht aber noch aus.
red, ORF.at/Agenturen