Staatssekretär Magnus Brunner (ÖVP) sagte, ,,Grüner Pass“ „macht nur dann Sinn, wenn die Quarantänebestimmungen aufgehoben werden“. „Ende Mai, rund um den 24.“, könne der „Grüne Pass“ in Betrieb gehen, „bis dahin muss klar sein, wie die Quarantänebestimmungen sind“. Nur wenn diese aufgehoben sind, werde es zum grenzüberschreitenden Reisen kommen, berichtet ,,ORF“.
Den „Pass“, der auch für den Zugang zur Gastronomie wichtig ist, wird es auf Papier und elektronisch als QR-Code geben. Impfungen sind aber nicht sofort mit dem zweiten Stich gültig, da gebe es EU-Vorgaben, wonach der Impfschutz etwa bei AstraZeneca erst 22 Tage danach wirke, so Brunner.
(Agenturen)