Finanzielle Hilfe bei Naturkatastrophen: So beantragen Betroffene in Wien Unterstützung für Schadensbehebung

Die Wiener Landesregierung bietet finanzielle Hilfe für Personen, deren Eigentum durch Naturkatastrophen wie Hochwasser, Erdrutsch, Lawinen oder Hagel beschädigt wurde.

Diese Unterstützung richtet sich sowohl an natürliche als auch juristische Personen und deckt bis zu 30 Prozent der anerkannten Schadenssumme ab, maximal jedoch 50.000 Euro. In besonderen Härtefällen kann die Hilfe auf bis zu 50 Prozent der Schadenssumme erhöht werden, wobei der Höchstbetrag 100.000 Euro beträgt.

Voraussetzungen für die Förderung

Um eine Förderung beantragen zu können, muss der Schaden durch ein außergewöhnliches Naturereignis im Sinne des § 3 Z 3 lit. a des Katastrophenfondsgesetzes (KatFG) entstanden sein. Der Schaden muss zudem im Bundesland Wien aufgetreten sein. Eine Förderung ist nur für den Teil des Schadens möglich, der nicht durch eine Versicherung gedeckt wurde.

Zu den förderfähigen Schäden zählen jene, die durch unvorhersehbare Naturereignisse verursacht wurden, die über den Kreis einzelner Schadensfälle hinausgehen. Nicht förderfähig sind jedoch Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen, die durch versicherbare Witterungsbedingungen wie Frost, Dürre oder Stürme entstanden sind.

Antragsstellung und Fristen

Der Antrag auf finanzielle Hilfe muss innerhalb von sechs Wochen nach Eintritt des Schadens eingereicht werden, idealerweise bevor mit den Sanierungsmaßnahmen begonnen wird. Der Antrag kann per E-Mail an die Abteilung Finanzen (MA 5) unter [email protected] oder über ein Online-Formular gestellt werden. In Ausnahmefällen ist auch eine Einreichung per Post möglich.

Es ist wichtig, den Schaden umfassend zu dokumentieren, bevor mit den Aufräumarbeiten begonnen wird. Fotos oder andere Beweise sollten möglichst digital eingereicht werden, um die Schäden nachzuweisen.

Nach Einreichung des Antrags erfolgt eine Prüfung durch die Abteilung Finanzen. Bei einer positiven Entscheidung wird der Antrag dem zuständigen Gremium der Wiener Landesregierung zur endgültigen Entscheidung vorgelegt.

Kontakt und weitere Informationen

Für Fragen und weitere Informationen steht die Abteilung Finanzen (MA 5) zur Verfügung:
– Telefon: +43 1 4000-86466
– E-Mail: [email protected]
– Adresse: Ebendorferstraße 2, 1010 Wien, 6. Stock

Betroffene werden dazu angehalten, die Richtlinien des Landes Wien für die Gewährung finanzieller Hilfen sorgfältig zu prüfen, bevor sie einen Antrag stellen.

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