Kann am jeweiligen Arbeitsort ein physischer Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden, dann braucht es künftig einen Impf-, Genesungs- oder Testnachweis. Bis einschließlich 14. November gilt eine Übergangsfrist: All jene ohne „3-G“-Nachweis müssen bis dahin durchgehend eine FFP2-Maske tragen.
Verpflichtend ist der „3-G“-Nachweis laut der in den nächsten Tagen noch zu verordnenden 3. Corona-Maßnahmenverordnung für all jene, die in ihrem Arbeitsalltag mit anderen Menschen in Kontakt kommen – etwa im Büro oder in der Kantine. Nicht betroffen sind beispielsweise Lkw-Fahrer, die alleine in ihrem Fahrzeug sitzen.
,,Die 3-G-Regel am Arbeitsplatz ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen die Pandemie: Besserer Schutz dort, wo Menschen täglich hinmüssen & einen großen Teil ihres Tages verbringen. Darüber hinaus schafft sie zusätzliche Planungs- und Rechtssicherheit für die ArbeitgeberInnen“, so Mückstein.