Dabei sind neben maximal 72 Stunden alten PCR-Tests auch Antigentest zulässig, deren Abnahme nicht mehr als 24 Stunden zurückliegen darf. Ausgenommen sind Antigentests zur Eigenanwendung. Minderjährige unter zwölf Jahren brauchen keine 3G-Nachweise erbringen.
Streichung aus Covid-19-Einreiseverordnung
Spezielle Regelungen für Pendler und schulpflichtige Kinder wurden aus der Covid-19-Einreiseverordnung zugunsten der vereinheitlichten Vorgaben gestrichen. Ausgenommen von der 3G-Regelung sind neue Virusvarianten-Gebiete. Einreisende müssen glaubhaft machen, dass sie sich innerhalb der vergangenen zehn Tage ausschließlich außerhalb dieser Staaten oder Gebieten aufgehalten haben. Ansonsten ist eine Registrierung und eine zehntägige Quarantäne notwendig. Derzeit sind jedoch keine Regionen als Virusvarianten-Gebiete definiert.
(Agenturen)