Die Teuerungen wollen kein Ende nehmen und die Preise erreichen aktuell jeden Tag ungeahnte Höhen. Um das abzufedern hat die Stadt Wien einige Maßnahmepakete geschnürt um den Leuten unter die Arme zu greifen. So haben rund 192.000 Personen mit Mindestsicherungs- Wohnbeihilfen- oder einem Arbeitslosengeldbezug in Wien in den vergangenen Wochen bereits eine automatische Anweisung der Energiekostenpauschale in der Höhe von 200 Euro erhalten. Ab morgen, dem 1. August, bekommen nun auch die rund 42.000 Wiener Ausgleichzulagenbeziehenden diesen Betrag automatisiert ausbezahlt.
Es sollen bereits 48 Millionen Euro an Unterstützungsleitungen ausbezahlt worden sein, diese werden von der Abteilung für Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht (MA 40) implementiert und ausgeführt.
Unterstützung für Alleinerziehende
Alleinerziehende, die zwar keine Mindestsicherung oder Wohnbeihilfe beziehen, dafür aber im April dieses Jahres Notstandshilfe, Arbeitslosengeld, einen Pensionsvorschuss oder ein Umschulungsgeld des Arbeitsmarktservice sowie eine Ausgleichs- bzw. Ergänzungszulage aus der Pensionsversicherung für April 2022 bezogen haben, können nun ebenfalls ab 1. August (bis 30. September) unbürokratisch ein Online-Ansuchen über wien.gv.at auf 100 Euro zusätzlich stellen. Alleinerziehende mit Mindestsicherung/Wohnbeihilfe haben diesen Bonus bereits automatisch erhalten. Er kann nicht mehrfach bezogen werden. Die Unterstützung kann ganz einfach hier beantragt werden.
Sollte Unterstützung beim Ausfüllen benötigt werden oder kein Internet-Zugang vorhanden sein, kann sich an das Team in den Sozialzentrumsstandorte der Abteilung für Soziales, Sozial und Gesundheitsrecht der Stadt Wien (MA 40) wenden. Die entsprechenden Unterlagen können selbstständig hochgeladen werden – so kann eine schnellere Abwicklung gewährleistet werden.
Weitere Hilfe im Herbst
Ab Oktober gibt es weitere Unterstützungen für die Wienerinnen und Wiener – es kann die Energieunterstützung plus online beantragt werden. Zum Zeitpunkt vieler Jahresabrechnungen der Energieanbieter werden Rückstandsübernahmen und Übernahmen von offenen Jahresabrechnungen für Energierechnungen ausgeweitet. Bis zu einer Höhe von 500 Euro – in Härtefällen auch darüber hinaus – wird es Einkommensschwachen mittels Online-Ansuchenstellung vom 1. Oktober 2022 bis 31.12.2022 möglich sein, Unterstützung zu beantragen.
(MeinBezirk.at)