Ab 12. Februar dürfen auch Ungeimpfte wieder zum Frisör

Ab 12. Februar dürfen auch Ungeimpfte wieder zum Frisör, denn die 2G-Regel fällt an diesem Tag.

Die Regierung setzt trotz des derzeitigen Höhepunkts der Omikron-Welle weitere Öffnungsschritte. Neben den bereits bekannten Lockerungen ab kommendem Samstag wie dem Wegfall der 2G-Regel in Geschäften und Museen kündigte die Regierung am Dienstag in einer Aussendung an, dass die 2G-Regel bei körpernahen Dienstleistungen ebenfalls ab 12. Februar fällt.

Weitere Öffnungsschritte: 2G-Regel beim Friseur fällt

Das heißt, für den Friseurbesuch braucht man künftig nicht mehr unbedingt einen Impf- oder Genesungsnachweis, sondern es reicht auch ein negatives Testergebnis (3G-Regel). Es muss allerdings eine FFP2-Maske getragen werden.

Veranstaltungen ohne Personengrenze, aber mit 2G

Bei Veranstaltungen bleiben sowohl die 2G-Regel als auch die FFP2-Maskenpflicht indoor wie outdoor. Events ohne zugewiesenen Sitzplätze, bei denen mehr als 50 Personen zugegen sind, werden nur erlaubt, wenn es ein Konsumationsverbot gibt. Dies soll das durchgehende Tragen der Maske ermöglichen. Nachtgastronomie ist weiterhin nicht möglich, die Sperrstunde bleibt bei 24 Uhr.

Lage auf Intensivstationen „überschaubar“

Trotz der hohen Zahl an Neuinfektionen am Höhepunkt der Omikron-Welle sei die Lage auf den Intensivstationen im Vergleich zu vorigen Wellen „überschaubar“, hieß es in der Mitteilung. Diese Entwicklung verlaufe entlang der Vorhersagen des Corona-Prognosekonsortiums und der Einschätzung der Covid-Krisenkoordination im Rahmen des GECKO-Gremiums. Die „stabile und berechenbare Situation“ in den Spitälern würde es ermöglichen, in fast allen Bereichen des täglichen Lebens Öffnungsschritte vorzunehmen.

 

(Agenturen)

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