Ab Freitag auch Registrierungspflicht für Einreise nach Österreich

Laut die Agenturen tritt mit Freitag eine Einreiseverordnung in Kraft, gemäß der man sich vor der Fahrt online registrieren muss. Das gilt auch für Österreicher.

Die Quarantänepflicht nach der Einreise bleibt bis auf Weiteres aufrecht. Erst nach fünf Tagen kann man sich freitesten.

Freilich sind Ausnahmen vorgesehen. So werden etwa Pendler und Pendlerinnen, Durchreisende sowie Personen, die wegen einer dringenden nicht verschiebbaren Familienangelegenheit, etwa einem Begräbnis, anreisen, weder die zehntägige Quarantäne antreten müssen noch sich zu registrieren haben, berichten die Agenturen.

Personen, die aus einem derzeit vom Coronavirus wenig betroffenen Land einreisen, werden zwar von der Quarantäne ausgenommen, nicht aber von der Registrierung. Diese Staaten-Liste wird dieser Tage aktualisiert. Bei der Onlineregistrierung müssen nicht nur Name und Kontaktdaten angegeben werden, sondern auch, wo man sich in den Tagen vor der Reise aufgehalten hat. Damit wird sichergestellt, dass sich jemand, der beispielsweise schnell von Schweden nach Finnland reist und von dort nach Österreich fliegt, nicht an der Quarantäne vorbeischwindeln kann.

 

(Agenturen)

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