Zusätzlich zur bisher bestehenden Registrier- und Quarantänepflicht müssen Einreisende nun auch ein negatives Corona-Testergebnis vorlegen, das nicht älter als 72 Stunden ist. Kann dies bei der Einreise nicht vorgelegt werden, ist unverzüglich – spätestens aber innerhalb von 24 Stunden – ein Test nachzumachen. Außerdem werden die Regelungen für Pendler strenger.
Im Rahmen der neuen Einreiseverordnung müssen sich die Pendler auch einmal pro Woche testen lassen. Jene Pendler, die seltener als einmal pro Woche nach Österreich kommen, müssen sich jeweils vor der Einreise registrieren. Alle anderen Reisenden müssen sich wie bereits bisher vor der Einreise online registrieren und nach der Einreise eine zehntägige Quarantäne antreten. Frühestens nach fünf Tagen ist ein Freitesten möglich.
(dunav.at/Agenturen)