Es ist möglich, den Betrag im Voraus zu zahlen, entweder einmal jährlich mit einem Zahlschein oder durch Einrichtung einer Einzugsermächtigung, die auf zwei- oder sechsmal im Jahr aufgeteilt werden kann.
Menschen, die bereits bei der GIS angemeldet sind, werden automatisch in das neue System als Beitragszahler übernommen. Diejenigen, die zuvor von der GIS befreit waren, bleiben auch von der neuen Gebühr befreit und müssen keine erneute Befreiung beantragen. Personen, die bisher ihre Hauptwohnsitz-Adresse nicht bei der GIS angemeldet hatten, müssen sich ab sofort bei der GIS (www.gis.at) registrieren und können dann eine Befreiung beantragen, wenn sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.
Pro Hauptwohnsitz-Adresse ist nur eine Meldung erforderlich, und für Nebenwohnsitze muss kein ORF-Beitrag entrichtet werden. Ab dem 1. Januar 2024 entfällt auch der bisherige Außendienst der GIS-Kontrolloren an der Wohnungstür.