Mit heute, Montag, dem 27. April, gilt für alle Jobsuchenden und Lieferanten, die eine Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice (AMS) in Niederösterreich betreten, Maskenpflicht. Der persönliche Kundenkontakt im AMS ist weiterhin auf das unbedingt erforderliche Maß reduziert. Wenn ein Besuch der AMS-Geschäftsstelle dennoch notwendig ist, gilt die neue Regel.
„Wie in anderen Lebensbereichen sind zum Schutz unserer MitarbeiterInnen und der Menschen, die unsere Hilfe brauchen, Mund und Nase zu bedecken, wenn wir miteinander Kontakt haben“, erklärt Landesgeschäftsführer Sven Hergovich. Das AMS intensiviere nun neben seiner Rolle als Existenzsicherer auch seine Aufgabe als Job- und Personalvermittler – Covid-19-gemäß allerdings unter anderen Bedingung: bis auf weiteres für Jobsuchende auf freiwilliger Basis.
Bei der Einführung der Maskenpflicht macht AMS NÖ-Chef Sven Hergovich von seinem Hausrecht Gebrauch, das Besucherinnen und Besucher einer AMS-Geschäftsstelle zum Tragen einer Maske verpflichtet. Widrigenfalls darf die AMS-Geschäftsstelle nicht betreten werden.
Schutz der Gesundheit und Respekt haben Vorrang
Ergänzend zur Maskenpflicht sind die AMS-Geschäftsstellen in Niederösterreich auch mit Spuckschutzgläsern aus Plexiglas in den Info-Bereichen ausgestattet. Darüber hinaus stehen Desinfektionsmittel auch für Kunden zur Verfügung. Der zunehmende Kundenstrom auf das AMS NÖ – so ist die Zahl der arbeitslosen NiederösterreicherInnen im März im Vergleich zum Vorjahr um 50 Prozent gestiegen – konnte erfolgreich auf telefonische oder elektronische Kanäle umgelenkt werden. Dennoch gibt es vereinzelt auch persönliche Termine – jetzt und auch in der Zukunft. „Das Tragen einer Maske dient zum Schutz und ist nun ein wichtiges Zeichen des Respekts, den wir einander schulden“, so der AMS NÖ-Chef.
Bewerbungen auf freiwilliger Basis
Das Vermitteln von Jobs und jobsuchenden Arbeitskräften gehöre weiterhin zur zentralen Aufgabe des Arbeitsmarktservice. Ein Erlass des Arbeitsministeriums hat ihr aber einen neuen, Covid-19-bedingten rechtlichen Rahmen gegeben: Demnach vermittelt das AMS derzeit arbeitslos vorgemerkte Personen, aber ohne die bekannten Rechtsfolgen anzudrohen, wenn Jobsuchende den Vorschlägen des AMS nicht nachgehen. „Solange soziale Kontakte durch rechtliche Normen und Empfehlungen der Bundesregierung beschränkt werden, setzen wir die Rechtsfolgen bei Verweigerung oder Vereitelung einer Arbeitsstelle aus“, erklärt der AMS NÖ-Chef. Die AMS-Berater senden arbeitslosen Personen laufend Stellenvorschläge zu. Gibt es keine Bewerbung, sieht das AMS derzeit von den Rechtsfolgen wie der Sperre des Arbeitslosengeldes ab.
Vermittlung wird intensiviert
Wiewohl der Stellenmarkt eingebrochen ist (minus 25 Prozent beim Stellenzugang Ende März), suchen manche niederösterreichischen Betriebe Personal. Zugleich ist die Zahl der arbeitslosen Personen im Vergleich zum März letzten Jahres in Niederösterreich um 50 Prozent gestiegen. „Die Mehrheit der Menschen ohne Arbeit hofft, dass ihr Arbeitsplatz am Ende der Corona-Krise noch da ist oder dass sie zumindest rasch wieder einen neuen finden“, ist Sven Hergovich überzeugt. Um Arbeitskräfteangebot und –nachfrage zusammenzubringen, bereitet das AMS NÖ Schritt für Schritt den Vermittlungsprozess vor:
• Es wird allen arbeitsuchenden KundInnen empfohlen, sich auf den beruflichen Wiedereinstieg vorzubereiten und sich um passende freie Stellen zu bewerben.
• Im Zentrum der Vermittlung stehen derzeit versorgungskritische Berufe in den Bereichen Handel, Transport und Gesundheit.
• Die AMS-BeraterInnen rufen die Job- und Personalsuchenden an und informieren über Stellenangebote und Bewerbungsmodalitäten.
„Mit einer schrittweisen Öffnung der einzelnen Wirtschaftsbereiche, werden auch wieder Menschen von der Arbeitslosigkeit in das Erwerbsleben wechseln. Trotzdem müssen wir davon ausgehen, dass nach Krise mehr Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher arbeitslos sein werden als davor“, so die Prognose des AMS NÖ-Landesgeschäftsführers.
(heute.at/Foto:picturedesk.com)