Sollte der Nachweis über eine Corona-Vollimmunisierung nicht zum Zeitpunkt der Bewerbung für die Aufnahme vorliegen, so muss er spätestens bei der polizeiärztlichen Untersuchung vorgewiesen werden, heißt es auf der Homepage unter „polizeikarriere.gv.at“.
Derzeit rund 80 Prozent der aktiven Polizeibeamten geimpft
Von den derzeit aktiven Beamten seien rund 80 Prozent geimpft, hieß es aus dem Ministerium gegenüber der APA.
Der Polizeidienst erfordere, Ansammlungen von Menschen aufzusuchen, zudem sei naher Kontakt Teil des dienstlichen Alltags, argumentierte Helmut Tomac, Generalsekretär im Innenministerium: „Die Covid-Impfung ist daher Teil eines verantwortlichen Umgangs mit diesen Fakten – vor allem als Dienstgeber zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.“
(Agenturen)