Das Gesundheitsministerium wird am Donnerstag eine Novelle zur geltenden COVID-19-Basismaßnahmenverordnung kundmachen. Diese beinhaltet einen regelrechten Hammer. Denn: Künftig entfällt die 3G-Regelung in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie anderen Gesundheitseinrichtungen. Das gilt sowohl für Mitarbeiter als auch Besucher. Somit benötigt ab Inkrafttreten der neuen COVID-19-Basismaßnahmenverordnung, Freitag (16.12.2022), keinen gültigen 3G-Nachweis mehr. Die FFP2-Maskenpflicht als Schutz für Patienten und Bewohnerbleibt hingegen bestehen. Einzelnen Bundesländern und Gesundheitseinrichtungen steht es offen, die 3G-Regel oder eine Testpflicht beizubehalten.
Das Gesundheitsministerium begründet die Novelle mit der aktuellen Situation in den Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeheimen. Dort tritt derzeit eine Mischung verschiedener Viruserkrankungen auf, neben Corona auch etwa die Influenza oder das RS-Virus. Dafür stellt die Maske aktuell den einzig verlässlichen Schutz dar.
„Nur die FFP2-Maske schützt die Patientinnen und Patienten wirksam vor den derzeit grassierenden Viruserkrankungen. Ein 3G-Nachweis ist in dieser Situation nicht mehr zielführend“, ist Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) überzeugt. Immer stärker habe sich in den vergangenen Monaten gezeigt, dass Impfung und Genesung nur bedingt davor schützen, eine Corona-Infektion weiterzugeben.
Die Verpflichtung, sich über Monate hinweg laufend zu testen, um arbeiten zu dürfen, ist zudem vielfach eine Belastung für das Personal. Auch die laufende Kontrolle und das ständige Vorweisen von 3G-Nachweisen bedeuten zusätzlichen Aufwand für das Personal. Deshalb hält das Gesundheitsministerium das Auslaufen der 3G-Regel für geboten.
Länder können strengere Regeln erlassen
Die Bundesländer und Einrichtungen können in ihrem Wirkungsbereich weiterhin auch strengere Regelungen vorsehen und die 3G-Regelung oder eine Testpflicht weiterführen. Die Novelle zur 2.COVID-19-Basismaßnahmenverordnung wird noch heute im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) veröffentlicht. Sie tritt morgen, Freitag, in Kraft. Gültig ist sie vorerst bis 28. Februar 2023. „Sollte sich an der derzeitigen Situation etwas ändern, ist eine Neufassung der Corona-Verordnung jederzeit möglich“, betont Rauch abschließend.
(heute.at)