Ein Antigen-Test darf nicht älter als zwei Tage, ein PCR-Test nicht älter als 72 Stunden sein.
Diese Regeln gelten für alle, die im Bezirk wohnen, aber auch für jene, die zum Arbeiten einpendeln. Auch sie müssen beim Verlassen des Bezirkes einen negativen Test vorweisen können. Ausnahmen gibt es für Schülerinnen und Schüler, die in anderen Bezirken Unterricht haben, für einzelne Berufsgruppen, Einsatzkräfte oder Transporteure – sowie für Behörden- und Gerichtstermine und bei Durchreise ohne Zwischenstopp.
(Agenturen)