Ein gemeinsamer Satz von Rechten wird für Nicht-EU-Arbeitnehmer gelten, sobald die überarbeitete Gesetzgebung verabschiedet ist.
Die überarbeitete Gesetzgebung wird vereinfachte Antragsverfahren einführen, um die Rekrutierung zu erleichtern.
Angehörige von Drittstaaten werden bald in der Lage sein, eine einzige EU-Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, ohne sich komplexen Regeln unterziehen zu müssen.
Das Europäische Parlament und der Rat haben in dieser Woche eine Einigung über die überarbeitete Einheitsgenehmigungsrichtlinie erzielt und damit ein einheitliches Antragsverfahren für eine kombinierte EU-Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis festgelegt.
Gemäß den überarbeiteten Regeln werden für Nicht-EU-Arbeitnehmer gemeinsame Rechte in Bezug auf die Anerkennung von Qualifikationen, Arbeitsbedingungen, Sozialversicherung und Steuervorteile gelten, wie SchengenVisaInfo.com berichtet.
Die EU-Kommission begrüßte die erzielte Einigung und betonte, dass dies ein wichtiger Schritt in den Bemühungen des Blocks sei, ausländische Talente in Bereichen mit erheblichem Fachkräftemangel anzuziehen.
Die Bewertung unterschiedlicher Bedürfnisse des Arbeitsmarktes und deren Erfüllung durch die richtigen Talente wird nach Ansicht der Kommission Innovation und Wachstum fördern.
Aus diesem Grund wurden die neuen Regeln, die zur Vereinfachung des Antragsprozesses für eine Einzelgenehmigung beitragen werden, gelobt.
Der Vizepräsident für die Förderung unseres europäischen Lebensstils, Margaritis Schinas, sagte, dass die neuen Regeln der EU helfen werden, ein umfassendes, faires und robustes Migrationsystem zu schaffen.
Arbeitsmigration kann ein wichtiges Mittel sein, um anhaltende Marktlücken zu schließen und die Bemühungen zur Unterstützung der inländischen Arbeitskräfte zu ergänzen. Schnellere und vereinfachte Genehmigungsverfahren werden die internationale Rekrutierung erleichtern und der Wettbewerbsfähigkeit der EU dringend benötigten Auftrieb verleihen.
Auch die Kommissarin für Inneres, Ylva Johansson, begrüßte den Schritt und sagte, dass legale Migration für das wirtschaftliche Wachstum der EU von entscheidender Bedeutung ist. Sie betonte weiter, dass es sehr wichtig ist, neue Talente für die EU „heute und morgen“ anzuziehen.
Sobald die überarbeitete Einheitsgenehmigungsrichtlinie verabschiedet ist, können Angehörige von Drittstaaten eine einzige Genehmigung nicht nur aus Nicht-EU-Ländern, sondern auch aus EU-Mitgliedstaaten beantragen, vorausgesetzt, sie leben bereits in diesem Staat und haben eine gültige Aufenthaltserlaubnis.
Darüber hinaus wird die überarbeitete Gesetzgebung vereinfachte Antragsverfahren einführen, um die internationale Rekrutierung zu erleichtern.
Die Gesetzgebung wird auch einen stärkeren Schutz für Arbeitnehmer aus Drittstaaten bieten, indem sie ihnen ermöglicht, den Arbeitgeber zu wechseln. Nicht-EU-Arbeitnehmer unterliegen ebenfalls einer Mindestbeschäftigungszeit, während der ihre einzige Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis nicht zurückgezogen wird.
Das bedeutet, dass die Arbeitnehmer während der Gültigkeitsdauer der Erlaubnis das Recht haben, den Arbeitgeber zu wechseln und legal im Mitgliedsstaat zu verweilen.
Zusätzlich wird die Gesetzgebung sicherstellen, dass alle gleich behandelt werden, und die Mitgliedstaaten dazu verpflichten, Überwachungs- und Inspektionsmechanismen sowie Sanktionen für Arbeitgeber bereitzustellen, die die Rechte von Nicht-EU-Arbeitnehmern verletzen.
Die Vereinbarung muss nun formell von den Mitgesetzgebern genehmigt werden, und die Regeln werden dann offiziell in Kraft treten.