Die Stadt Wien übernimmt mit der Energieunterstützung Plus nicht leistbare Rückstände bei den Energiekosten und Jahresabrechnungen in Höhe von maximal 500 Euro. Damit sollen für bis zu rund 200.000 Haushalte die aktuelle Teuerung und die steigenden Energiepreise abgefedert werden. Dafür werden die Mittel der Stadt Wien von sechs auf 26 Millionen Euro aufgestockt. Alles in allem bedeutet dies eine deutliche Ausweitung der Zielgruppe.
Anträge von 3. Oktober bis 31. Dezember
Anträge können ab dem 3. Oktober gestellt werden. Berechtigt dazu sind Bezieher der Wiener Mindestsicherung, von Wohnbeihilfe, AIVG-Leistungen, einer Ausgleichs- oder Ergänzungszulage, GIS-Befreite und Geringverdienende, die vom Kostendeckel des Erneuerbaren Ausbaugesetzes umfasst sind bzw. Anspruch auf Krankengeld, Rehabilitationsgeld, Wiedereingliederungsgeld oder Übergangsgeld haben.
Ansuchen können von 3. Oktober bis 31. Dezember 2022 gestellt werden. Sie können selbst hochgeladen werden. So kann gewährleistet werden, dass das Ansuchen rasch bearbeitet und die Förderung zeitnah ausbezahlt wird. Die maximale Fördersumme beträgt 500 Euro pro Haushalt. Ausgeführt werden die Leistungen von der Abteilung für Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht.
Mehrere Stellen informieren
Das Servicetelefon der Abteilung für Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht steht unter 01/4000-8040 für Informationen und Hilfe bei den Ansuchen zur Verfügung. Dazu gehört auch Hilfe für jene, die keinen Zugang zum Online-Ansuchen haben. Persönliche Unterstützung bei der Antragstellung bietet auch das Kundenservice von Wien Energie im Service Treff Spittelau an. Allgemeine Fragen zur Energieunterstützung Plus werden auch von der Hotline der Wien Energie beantwortet. Für den Antrag ist eine Reihe von Unterlagen notwendig. Dazu gehören laut Stadt Wien
• Offene Jahres- oder Endabrechnung
• Bestätigung über aktuelle Energie-Rückstände
• Nachweis über offene Energiekosten, im Rahmen der Bezahlung der Miete (z. B. Mietaufschlüsselung, Betriebskostenabrechnung, Heizkostenabrechnung)
• Lichtbildausweis der Person, die den Antrag stellt
• Bei Erwachsenenvertretung: Beschluss über die Erwachsenenvertretung
• Nachweis über eine Befreiung von der Gebührenpflicht gemäß § 3 Abs. 5 RGG
• Nachweis über Inanspruchnahme einer Kostendeckelung gemäß § 72a EAG
• Nachweis über einen Anspruch auf Leistungen der Wiener Mindestsicherung, Leistungen der Wiener Wohnbeihilfe, Leistungen der Ausgleichszulage, Leistungen der Ergänzungszulage oder Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung gemäß § 6 Abs. 1 Z 1 bis 3 oder § 6 Abs. 1 Z 9 AlVG oder über einen Anspruch auf Rehabilitations- oder Wiedereingliederung- oder Übergangsgeld oder Unterstützungsleistung gemäß § 104a GSVG
Hilfe für jene, die Rechnung nicht zahlen können
Rückstände bei den Energiekosten seien für zahlreiche Wienerinnen und Wiener aktuell nur schwer zu stemmen, sagte Sozialstadtrat Peter Hacker. Man helfe jenen, die am dringendsten Unterstützung brauchen, zielgerichtet durch die Begleichung der offenen Rechnungen bei den Energieanbietern.
Wirtschaftsstadtrat Peter Hanke wies zudem auf die freiwillige Verpflichtung der Wien Energie hin, von Dezember 2022 bis Ende Februar 2023 bei Strom, Gas und Wärme keine Abschaltungen durchzuführen. Außerdem würden im Dezember rund 650.000 Wiener Haushalte vom Wiener Energiebonus 22 profitieren und nach Antrag 200 Euro bar auf ihr Konto bekommen.
(ORF.at/Agenturen/Foto: Pixabay)