Die Inhalte dieser Schreiben müssen leider ausdrücklich dementiert werden. Wie bereits in der OTS0070 vom 26. Februar 2021 um 10:55 Uhr klar beschrieben, stehen in den kommenden drei Wochen rund 35.000 Impfdosen für erste Teilimpfungen zur Verfügung. Diese werden ausschließlich an LehrerInnen aller Schultypen, HortpädagogInnen sowie KindergartenpädagogInnen verimpt. Alle anderslautenden Informationen waren und sind falsch.
Eigene Priorisierungsgruppe für Hochschulpersonal auf impfservice.wien
Auf diesen Umstand hat die Stadt Wien umgehend reagieren müssen. Lehrende und Beschäftigte an Wiener Hochschulen können sich in der Vormerkung für die COVID-19-Schutzimpfung in einer eigenen Kategorie „SchülerInnen, Studierende und Universitätspersonal“ vormerken lassen und werden nun auch in der Online-Vormerkung gesondert berücksichtigt.
Nachweis für Beschäftigung an Wiener Kindergarten, Wiener Hort oder Wiener Schule nötig
Lehrende an Wiener Schulen, Beschäftige in Wiener Horten bzw. KindergartenpädagogInnen müssen beim Impftermin vor Ort nachweisen können, an einer Wiener Schule oder in einem Wiener Kindergarten oder einem Wiener Hort beschäftigt zu sein. Dazu reicht eine formlose Bestätigung durch den jeweiligen Arbeitgeber. Personen, die das nicht nachweisen können bzw. an einer Wiener Hochschule beschäftigt sind, können in den kommenden Wochen drei Wochen im Rahmen dieser spezifischen Impfaktion nicht geimpft werden.
(wien.gv.at)