Trotz der Einführung von Ausgangssperren geht die Zahl der Patienten in Österreich nicht zurück, und was der nächste Schritt der Regierung sein wird, bleibt eine große Frage.
Nur die SPÖ-Partei unterstützte die Aussperrung, während andere Oppositionsparteien der Ansicht sind, dass die Menschenrechte auf diese Weise verletzt werden.
Mit den Ausgangsbeschränkungen ist das Verlassen des „eigenen privaten Wohnbereiches“ grundsätzlich zwischen 20.00 und 6.00 Uhr untersagt. Dabei gibt es allerdings fünf Ausnahmen: Gestattet ist das Rausgehen erstens für die Ausübung beruflicher Zwecke, zweitens für die Deckung notwendiger Grundbedürfnisse des täglichen Lebens und drittens für die Betreuung und Pflege Hilfsbedürftiger. Punkt vier betrifft die Abwehr von Gefahren für Leib, Leben und Eigentum. Der fünfte Grund rauszugehen ist der Zweck der „körperlichen und psychischen Erholung“, also der Aufenthalt im Freien.
(dunav.at)