Die Zahl der Omikron-Fälle steigt rasant. In immer mehr europäischen Ländern macht sich das Virus breit – auch in Slowenien. Mit dem 10. Januar 2022 wurden die Ausnahmen von der Quarantäne erweitert und die Dauer der Quarantäne von 10 Tagen auf 7 Tage verkürzt.
Einreise nach Slowenien: keine Quarantänepflicht bei 3G-Nachweis
Jeder der nach Slowenien einreist und die 3G-Regel erfühlt (geimpft, genesen, getestet) muss sich nicht in die 7-tägige Quarantäne begeben. Beim Test-Nachweis muss beachtet werden, dass ab dem 10. Januar 2022 Antigentests nur 24 Stunden, die PCR-Tests 48 Stunden von der Abstrichnahme gelten. Die Testbedingung kann nicht durch den HAG-Selbsttest nachgewiesen werden. Ausnahmen von der 3G-Regel gelten unter anderem für die Durchreise, die binnen 12 Stunden erfolgen muss, sowie für Kinder unter 12 Jahren.
Wenn ein ausländischer Staatsangehöriger keinen 3G-Nachweis und keinen Wohnsitz in Slowenien nachweisen kann, muss er an der Grenze die Adresse der Unterkunft angeben, wo er sich in die 7-tägige Quarantäne begeben wird. Die Quarantäne kann nicht vorzeitig beendet werden – auch mit einem negativen PCR-Test dauert sie sieben Tage. Die im Zusammenhang mit der Quarantäne entstehenden Kosten sind von der betreffenden Person zu tragen. Kann ein ausländischer Staatsangehöriger, der keinen Wohnsitz in Slowenien hat, nicht nachweisen, wo er unter Quarantäne gestellt wird, wird ihm die Einreise in die Republik Slowenien nicht gestattet.
Verkürzte, 7-tägige Quarantäne ab 10. Januar
Ab dem 10. Januar 2022 werden alle Personen nach einem Hochrisikokontakt mit einer infizierten Person in eine 7-tägige Quarantäne eingewiesen. Eine Ausnahme von der Quarantäne gilt für Personen, die:
- eine Booster-Impfung von Pfizer oder Moderna erhalten haben (d. h. drei Impfungen erhalten haben (die letzte Dosis muss Pfizer oder Moderna sein) oder Janssen als erste Dosis und Pfizer oder Moderna als zweite Dosis erhalten haben),
- sich mit Covid-19 infiziert haben, was durch ein positives PCR-Testergebnis nachgewiesen wurde, das mehr als 10 Tage alt ist und weniger als 45 Tage seit dem positiven PCR-Testergebnis zurückliegt,
- an Covid-19 erkrankt sind, was durch ein mehr als 10-Tage-altes positives PCR-Testergebnis nachgewiesen wurde, und mit einer zweiten Dosis von Pfizer, Moderna, Sputnik, Sinovac, Sinopharm, AstraZeneca, Covishield, Covaxin oder einer Kombination von zwei der in diesem Aufzählungspunkt aufgeführten Impfstoffe geimpft wurden oder eine Dosis des Janssen-Impfstoffs erhalten haben.
Änderung der Gültigkeit des Covid-Zertifikats ab 1. Februar
Nach dem neuen Dekret der slowenischen Regierung wird ab nächsten Monat die Gültigkeit des Covid-Zertifikats in Slowenien begrenzt. Die Veränderungen in Übersicht.
Impfnachweis
Die Gültigkeit des Impfnachweises erlischt 270 Tage nach Verabreichung der zweiten Impfdosis. Die Gültigkeit des Impfnachweises verlängert sich, wenn die Person innerhalb von 270 Tagen nach dem Basisimpfplan mit einer Boosterimpfung geimpft wird. Diese Regelung gilt nur für Personen über 18 Jahren.
Genesenennachweis
Als genesen gilt man maximal 180 Tage nach der Corona-Erkrankung bzw. nach der bestätigten Infektion (mittels PCR-Test). Wird die genesene Person in diesem Zeitraum geimpft, verlängert sich die Gültigkeit der Bescheinigung um 270 Tage.
(gov.sl/dunav.at)