Der dritte Lockdown dauert einen Monat bis zum 26. Januar, aber für diejenigen, die an (für 15., 16. und 17. Jänner vorgesehenen) Gratismassentests teilnehmen und dann ein negatives Ergebnis vorlegen können, darf den Lockdown am 18. Jänner beenden.
Die ganztägige Ausgangssperre trat wieder in Kraft. Der eigene private Wohnbereich darf dann auch tagsüber nur aus bestimmten Gründen verlassen werden. Gestattet sind die Fahrt in die Arbeit, das Erledigen notwendiger Grundbedürfnisse des täglichen Lebens (etwa der Einkauf) und die Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen.
Strengere Maßnahmen sehen eine erhebliche Reduzierung der Kontakte vor, so dass ein Haushalt nur mit einer Person aus einem anderen Haushalt Kontakt aufnehmen darf.
Dies bedeutet, dass es auch für das neue Jahr nicht möglich sein wird, das Haus ohne triftigen Grund zu verlassen und mit denen zu feiern, die nicht im Haushalt sind.
Alle Geschäfte außer Lebensmittelgeschäften, Drogerien, Bäckereien, Metzgereien sowie Apotheken sind geschlossen.
Auch die Dienstleistungen für Autos und Fahrräder bleiben geöffnet.
Restaurants und Hotels sowie kulturelle Einrichtungen bleiben geschlossen.
An öffentlichen Orten bleibt die Regel eines Abstands von einem Meter zu anderen Personen bestehen, und in Innenräumen muss eine Maske getragen werden.
Außerdem gilt bis zum 18. Januar ein strengeres Einreisesystem für Österreich, das eine obligatorische Quarantäne von zehn Tagen vorsieht, die durch einen negativen Test unterbrochen werden kann, jedoch erst nach fünf Tagen Isolation.
(dunav.at)