E-Card wird teurer: Serviceentgelt steigt drastisch – wer jetzt mehr zahlen muss

Das Serviceentgelt für die E-Card fällt im kommenden Jahr deutlich höher aus und sorgt bereits jetzt für Diskussionen.

Seit dem 15. November wird die Gebühr eingehoben – und sie steigt erstmals massiv: Statt bisher 13,80 Euro müssen Versicherte nun 25 Euro bezahlen. Die Erhöhung ist Teil des Sparpakets im Gesundheitsministerium, das bis 2026 umfangreiche Einsparungen umsetzen muss. Betroffen sind unter anderem Verwaltung, Förderungen und Kommunikationsmaßnahmen.

Das E-Card-Entgelt wird jedes Jahr Mitte November für das folgende Jahr eingezogen. Die Zahlung erfolgt über den Arbeitgeber oder jene Behörden, die Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe auszahlen. Auf der Lohnabrechnung scheint die Gebühr als eigener Posten auf. Die Überweisung an die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) muss spätestens am 15. Dezember erfolgen. Da das Entgelt jährlich anhand der sogenannten Aufwertungszahl angepasst wird, ist mit weiteren Erhöhungen in den kommenden Jahren zu rechnen.

Wer von der Gebühr befreit ist

Nicht alle Versicherten müssen das Serviceentgelt leisten. Befreit sind besonders schutzbedürftige Gruppen, darunter mitversicherte Kinder, Ehepartner und Lebensgefährten, Personen in Karenz sowie geringfügig Beschäftigte. Auch Präsenz- und Zivildiener sowie Asylwerber in der Grundversorgung zahlen nichts.
Ein zentraler Grundsatz bleibt bestehen: Wer von der Rezeptgebühr befreit ist, ist automatisch auch von der E-Card-Gebühr befreit.

Eine wichtige Änderung betrifft Pensionisten: Sie waren bisher ausgenommen, müssen jedoch ab 2027 ebenfalls zahlen – mit einer Ausnahme: Mindestpensionisten bleiben dauerhaft befreit.

Rückerstattung bei doppelter Zahlung

Personen mit mehreren Dienstverhältnissen können versehentlich mehrfach belastet werden. In diesem Fall erstattet die ÖGK zu viel abgebuchte Beträge. Dafür reicht ein kurzer Antrag inklusive Kopien der relevanten Lohnzettel. Die Arbeiterkammer empfiehlt daher, die Gehaltsabrechnungen für November sorgfältig aufzubewahren.

Was die E-Card ermöglicht

Die E-Card bietet Versicherten österreichweit Zugang zu Vertragsärzten und Spitälern. Auf der Rückseite befindet sich die Europäische Krankenversicherungskarte, die medizinische Versorgung in allen EU-Ländern sowie in Island, Norwegen, Liechtenstein, Großbritannien, Nordmazedonien und der Schweiz sicherstellt.

Für Bosnien-Herzegowina, Serbien und Montenegro gelten Sonderregelungen: Vor Behandlungen muss eine Anspruchsbescheinigung beim lokalen Sozialversicherungsträger eingeholt werden. Für Reisen in die Türkei bleibt der bilaterale Auslandsbetreuungsschein notwendig.

Weitere Kostensteigerungen im Gesundheitsbereich

Neben der E-Card sind heuer auch andere Leistungen teurer geworden. Seit Juli gelten erneut Selbstbehalte für Krankentransporte: Fahrten ohne Sanitäter kosten nun 7,55 Euro, Fahrten mit Sanitätern 15,10 Euro. Bei medizinischer Notwendigkeit, etwa während einer Chemotherapie, entfällt dieser Beitrag.

Auch staatliche Dokumente wie Reisepässe, Personalausweise, Führerscheine und Namensänderungen wurden spürbar teurer.

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