Außerdem hält sie es für nötig, die Sunset-Klausel zu ändern, also die Sondergesetze länger als bis 31. Dezember in Kraft zu lassen. Denn es wäre „illusorisch“ zu glauben, dass das Coronavirus dann vorbei ist, sagte sie im „profil“.
Die jetzige gesetzliche Grundlage ist laut Verfassungsgerichtshof nicht ausreichend gewesen, um breite Ausgangsbeschränkungen zu verhängen. Deshalb müsse man „handeln für den Fall, dass wir sie wieder brauchen“ – was man „leider nicht ausschließen könne“, plädierte Edtstadler dafür, zu „prüfen, ob man eine andere gesetzliche Grundlage braucht“, berichtet der ORF.
Der Verfassungsgerichtshof habe dem Gesetzgeber ja einen weiten Ermessensspielraum zur Bekämpfung der Coronavirus-Krise eingeräumt – aber die Verordnung des Gesundheitsministeriums zu den Ausgangsbeschränkungen aufgehoben, weil sie für das Gesetz „zu breit angelegt waren“.
Laut ORF tritt die Verfassungsministerin zudem „unbedingt“ dafür ein, wieder ordentliche Gesetzesbegutachtungen zu machen. In der Krise habe es „klarerweise“ enormen Entscheidungsdruck gegeben. Aber jetzt müsse man „zurückkommen zu mehr Planbarkeit, auch was juristische Dinge betrifft“.
(orf.at/dunav.at)