„Die der EMRK zugrundeliegenden Werte von Freiheit und Demokratie stehen im Zentrum unserer Gesellschaft. Die terroristischen Anschläge in Europa, die nun auch Österreich erreicht haben, zeigen uns schmerzhaft, dass diese nicht selbstverständlich sind und aktiv verteidigt werden müssen. Denn klar ist: Das Attentat in Wien richtete sich gegen unser liberal-demokratisches Zusammenleben auf Basis unserer Grundrechte. Der Respekt dieser Werte und Rechte ist Voraussetzung für unsere offene Gesellschaft“, so Verfassungsministerin Karoline Edtstadler anlässlich 70 Jahren Europäische Menschenrechtskonvention.
Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) wurde vor 70 Jahren zur Unterzeichnung aufgelegt. Österreich ist der EMRK erst nach Wiederherstellung seiner Unabhängigkeit durch den Staatsvertrag von Wien beigetreten. Die EMRK hat erstmals für den Einzelnen die Möglichkeit geschaffen, gegen staatliche Grundrechtseingriffe ein unabhängiges internationales Gericht anzurufen.
Edtstadler: „Die EMRK und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg sind aus den Rechtsordnungen der europäischen Staaten nicht mehr wegzudenken. Sie bieten mehr als 800 Millionen Menschen einheitlichen Grundrechtsschutz in allen Lebensbereichen. In Österreich steht die EMRK als einzigem der 47 Mitgliedstaaten des Europarates zudem in Verfassungsrang. Die EMRK ist dabei wesentlicher Gradmesser für die Gesetzgebung und die Judikatur des VfGH. Reformen wie die Einführung der zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit, Anpassungen des Familienrechts, der Rechtsschutz im straf- und zivilgerichtlichen Verfahren und die Rechtsprechung zur Meinungsäußerungsfreiheit sind nur einige Beispiele, die maßgeblich auf Straßburger Entscheidungen zurückzuführen sind.“ Diese Beispiele allein zeigen laut Verfassungsministerin, dass die Wahrung der Menschenrechte in engem Zusammenhang mit der Wahrung der Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie stehe. Eines könne ohne das andere nicht bestehen, so Edtstadler.
Abschließend hält Verfassungsministerin Karoline Edtstadler fest: „In meiner Zeit als zugeteilte Expertin am EGMR durfte ich erleben, wie dieser in herausfordernden Zeiten klare Vorgaben für den Schutz der Menschenrechte in ganz Europa macht. Die EMRK und die Rechtsprechung des EGMR sind für uns Wegweiser, wie man den Herausforderungen der heutigen Zeit, sei es im Bereich der Migration, des Umweltschutzes, der zivilen Rechte, der Bekämpfung der Kriminalität und eben des Terrorismus, in Europa gemeinsam begegnen kann.“
(bundeskanzleramt.gv.at/Foto: Andy Wenzel Quelle:BKA)