Ein Landgericht in Tirol stellte fest, dass der 54-jährige Deutsche gegen die Anordnung verstoßen habe, dreimal zu Hause zu bleiben, berichtete der AP.
Polizeibeamte, die die Frau beaufsichtigten, sagten, sie sei im Supermarkt einkaufen gegangen, durch den Park gegangen und ins Krankenhaus gegangen, um ihren verletzten Arm zu behandeln.
Sie hat das Recht, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen.
(dunav.at)