Nach der Verordnung des Gesundheitsministeriums dürfen nur Reisende, die über einen gültigen 2-G-Nachweis verfügen, einreisen. Wer geimpft oder genesen ist, muss zusätzlich einen aktuellen PCR-Test oder Drittstich nachweisen, um einer Quarantäne zu entgehen. Ausgenommen sind Kinder, Schwangere und Pendler.
Ergänzt wurde von der gesamtstaatlichen Covid-Krisenkoordination (GECKO) am Mittwoch nach einem Krisengipfel im Bundeskanzleramt, dass die Länder Großbritannien, Norwegen, Dänemark und die Niederlande mit Wirkung 25. Dezember zu Virusvariantengebieten erklärt werden, womit grundsätzlich zwingend eine Quarantäne von zehn Tagen notwendig wird. Ausgenommen davon sind jedoch dreifach Geimpfte mit gültigem PCR-Test.
(Agenturen)