Österreichs Gesundheitsministerium teilte das heute mit. Seit 10. Februar müssen Einreisende zusätzlich zur Registrier- und Quarantänepflicht auch ein negatives CoV-Testergebnis vorlegen, das nicht älter als 72 Stunden ist. Kann dieses bei der Einreise nicht vorgelegt werden, ist unverzüglich – spätestens aber innerhalb von 24 Stunden – ein Test nachzumachen.
Nach der Einreise ist eine zehntägige Quarantäne verpflichtend, frühestens nach fünf Tagen ist ein Freitesten möglich.
(Agenturen)