Einreiseverordnung in Österreich bleibt bis Ende Mai

Die aktuell geltende Einreiseverordnung wird bis einschließlich 31. Mai verlängert

Österreichs Gesundheitsministerium teilte das heute mit. Seit 10. Februar müssen Einreisende zusätzlich zur Registrier- und Quarantänepflicht auch ein negatives CoV-Testergebnis vorlegen, das nicht älter als 72 Stunden ist. Kann dieses bei der Einreise nicht vorgelegt werden, ist unverzüglich – spätestens aber innerhalb von 24 Stunden – ein Test nachzumachen.

Nach der Einreise ist eine zehntägige Quarantäne verpflichtend, frühestens nach fünf Tagen ist ein Freitesten möglich.

 

 

(Agenturen)

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