Der Eintragungszeitraum der Volksbegehren „Asyl europagerecht umsetzen“, EURATOM-Ausstieg Österreichs“, „Smoke – JA“, „Smoke – NEIN“ und „Klimavolksbegehren“ endete am 29. Juni 2020. Bis 20 Uhr konnten wahlberechtigte Personen in einer beliebigen Gemeinde im Bundesgebiet oder auch online Eintragungen vornehmen.
Die Ergebnisermittlung zu den genannten Volksbegehren erfolgt im Rahmen der mit 1. Jänner 2018 in Betrieb genommenen Datenverarbeitung „Zentrales Wählerregister“ auf elektronischem Weg. Die Unterschriften für das jeweilige Volksbegehren sowie die im Einleitungsverfahren getätigten Unterstützungserklärungen wurden jeweils in einer eigenen Datenverarbeitung erfasst und automatisch hochgezählt.
Gemäß § 13 Abs. 1 des Volksbegehrengesetzes 2018 gibt das Bundesministerium für Inneres folgende vorläufige Ergebnisse bekannt:
Zahl der stimmberechtigt gewesenen Personen bei allen erwähnten Volksbegehren: 6.382.377
Volksbegehren „Asyl europagerecht umsetzen“:
Zahl der Unterstützungserklärungen: 80.927
Zahl der Eintragungen: 54.160
Gesamtergebnis (Unterstützungserklärungen + Eintragungen): 135.087
Volksbegehren „EURATOM-Ausstieg Österreichs“:
Zahl der Unterstützungserklärungen: 18.708
Zahl der Eintragungen: 81.774
Gesamtergebnis (Unterstützungserklärungen + Eintragungen): 100.482
Volksbegehren „Smoke – JA“:
Zahl der Unterstützungserklärungen: 16.763
Zahl der Eintragungen: 16.502
Gesamtergebnis (Unterstützungserklärungen + Eintragungen): 33.265
Volksbegehren „Smoke – NEIN“:
Zahl der Unterstützungserklärungen: 28.168
Zahl der Eintragungen: 112.359
Gesamtergebnis (Unterstützungserklärungen + Eintragungen): 140.527
Volksbegehren „Klimavolksbegehren“:
Zahl der Unterstützungserklärungen: 114.703
Zahl der Eintragungen: 265.887
Gesamtergebnis (Unterstützungserklärungen + Eintragungen): 380.590
Damit ein Volksbegehren im Nationalrat in Behandlung genommen werden muss, ist eine Anzahl von mehr als 100.000 Unterschriften erforderlich. Es ist augenscheinlich, dass die Ergebnisse der Volksbegehren „Asyl europagerecht umsetzen“, „EURATOM-Ausstieg Österreichs“, „Smoke – NEIN“ und „Klimavolksbegehren“ diesen Schwellwert überschritten haben.
Die Bundeswahlbehörde wird die endgültigen Ergebnisse für die fünf genannten Volksbegehren nach Vornahme allfälliger Berichtigungen in ihrer Sitzung am 29. Juli 2020 bekannt gegeben.
(bmi.gv.at)