Erstes aufgrund von Raserei beschlagnahmtes Auto in Österreich

Ein neues Verkehrssicherheitsgesetz ist in Österreich in Kraft getreten.

Seit dem 1. März können Autofahrer ihr Fahrzeug verlieren, wenn sie einen schweren Verstoß begehen. Nun wurde diese gesetzliche Bestimmung zum ersten Mal aktiviert und ein beschlagnahmtes Auto wird versteigert.

Ein 17-jähriger Fahrer fuhr mit einer Geschwindigkeit von 198 km/h auf der Autobahn A1 in der Nähe von Wien, wo das Tempolimit nur 100 km/h beträgt. Der junge Mann musste vor Ort seinen Führerschein abgeben, und ihm wurde auch sein Volkswagen Passat beschlagnahmt, berichtet das Magazin HAK.

Da er gleichzeitig der Besitzer des Fahrzeugs ist, hat die österreichische Justiz entschieden, das Fahrzeug zu versteigern. Obwohl der junge Mann aus der Umgebung von Salzburg die Möglichkeit hat, Einspruch zu erheben, sind die Erfolgschancen gering. Das Bundesland, in dem der Verstoß begangen wurde, hat Anspruch auf 30 Prozent des Erlöses. Die restlichen 70 Prozent fließen in den österreichischen Fonds für Verkehrssicherheit. Der Erlös aus diesem Fahrzeug wird vermutlich bescheiden sein. Es handelt sich um ein VW Passat Kombi-Modell, das zwischen 2000 und 2005 produziert wurde.

Seit dem 1. März 2024 gelten in Österreich strenge Regeln. Verkehrssünder, die innerorts 80 km/h und außerorts 90 km/h über dem Tempolimit fahren, müssen ihren Führerschein vorübergehend abgeben und ihr Fahrzeug wird beschlagnahmt. In Österreich werden jedes Jahr 400 bis 450 schwere Geschwindigkeitsüberschreitungen registriert. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, Miet- oder Leasingfahrzeuge dürfen aufgrund der Eigentumsrechte Dritter nicht versteigert werden.

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