EU Kommission will Abschiebungen in Drittstaaten erleichtern

Die Europäische Kommission plant, die Bedingungen für Abschiebungen in Drittstaaten zu vereinfachen. Heute wurde ein Gesetzesvorschlag vorgestellt, der es den EU-Mitgliedstaaten ermöglichen soll, Asylbewerber leichter in ein anderes Land abzuschieben – auch wenn diese keine Verbindung zu diesem Land haben.

Laut Österreichs EU-Migrationskommissar Magnus Brunner soll damit das Asylverfahren effizienter gestaltet werden, ohne die Grundrechte zu verletzen, und die nationalen Behörden sollen entlastet werden.

Bisher sind Abschiebungen in „sichere Drittstaaten“ zwar erlaubt, jedoch müssen die EU-Staaten nachweisen, dass die abgelehnten Asylbewerber einen Bezug zum Drittstaat haben, etwa durch Familienangehörige oder einen früheren Wohnsitz.

Mehr Spielraum für Mitgliedstaaten

Der Kommissionsvorschlag sieht vor, dass die Mitgliedstaaten diese Regelung auf alle Länder ausweiten können, die ein Asylbewerber durchquert hat. Zudem sollen die EU-Staaten die Einschränkung ganz aufheben können, wenn mit dem Drittland eine Vereinbarung zur Aufnahme von Migranten besteht. Ausgenommen davon sind unbegleitete Minderjährige.

Wie weit die Mitgliedstaaten diese Änderungen umsetzen, bleibt ihnen überlassen. Außerdem schlägt die Kommission vor, einen weiteren Schutzmechanismus abzuschaffen: Wer gegen eine Abschiebung in ein Drittland Einspruch erhebt, soll nicht mehr automatisch bis zum Gerichtsurteil in der EU bleiben dürfen.

Rückläufige Zahlen

Brüssel hatte bereits vorgeschlagen, Rückführungszentren in Drittstaaten einzurichten, in denen abgelehnte Asylbewerber untergebracht werden sollen.

Statistisch betrachtet entspannt sich die Situation: Die Zahl der illegalen Grenzübertritte in Europa ist um mehr als ein Drittel zurückgegangen. Im vergangenen Jahr registrierte die EU-Grenzschutzagentur Frontex 239.000 unerlaubte Grenzübertritte – 38 Prozent weniger als im Jahr 2023.

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