Laut WKStA erfolgte die Festnahme nach gerichtlicher Bewilligung. Da es sich um eine Verschlusssache handelt und im Hinblick auf die laufenden Ermittlungen gibt die WKStA derzeit keine weiteren Details zum Verfahren und den Verfahrensbeteiligten bekannt. Karmasins Anwalt Norbert Wess war vorerst telefonisch nicht erreichbar.
„Falter“-Chefredakteur Florian Klenk veröffentlichte am Donnerstagnachmittag die Festnahmeanordnung der WKStA auf Twitter, aus der sich – losgelöst von der ÖVP-Affäre – eine neue Verdachtslage gegen die Ex-Politikerin ergab. In der Festnahmeanordnung wird Karmasin unter Verweis auf „bisherige Beweisergebnisse“ als „Urheberin und maßgebliche Ideengeberin sowohl hinsichtlich der ‚Entwicklung‘ des ‚Beinschab-Österreich-Tools‘“, das in der ÖVP-Affäre eine wesentliche Rolle spielt, wie auch zu „neu hervorgekommenen Preisabsprachen“ bezeichnet.
Karmasins strafbare Handlungen hätten sich demzufolge „nach der dringenden Verdachtslage über mehr als fünf Jahre“ erstreckt, sie sei „federführend“ daran beteiligt gewesen und hätte „mit unterschiedlichen kreativen Umgehungsvereinbarungen und Verschleierungsgeschäften zum eigenen Vorteil und zum Nachteil vor allem der Republik Österreich Straftaten mit einem demokratiepolitisch immensen und auch vermögensrechtlich erheblichen Unrechtswert“ begangen.
(Agenturen)