Freispruch für Strache im Prikraf-Prozess

Der ehemalige FPÖ-Boss und Vizekanzler Heinz-Christian Strache war in der Affäre um den Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt worden, das Oberlandesgericht Wien hob das Urteil wieder auf. In der Neuauflage des Prikraf-Prozesses bestätigte das Gericht den Freispruch.

Am Dienstagvormittag spricht Richterin Gnida die Urteile – und die für den Ex-Vizekanzler erlösenden Worte: Sowohl Strache als auch Walter Grubmüller wurden freigesprochen. Dem ehemaligen Vizekanzler und seinem langjährigen Freund Walter Grubmüller wurde Bestechlichkeit vorgeworfen. Letzterer sollte, so der Vorwurf, als Inhaber der Privatklinik Währing der FPÖ 12.000 Euro gespendet haben. Dafür hätte sich Strache für die Aufnahme der Klinik in den Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (Prikaf) einsetzen sollen.

Beweise müssen erfüllt sein

Strache war im vergangenen Jahr zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt worden, Grubmüller zu zwölf Monaten. Das OLG Wien hob das Urteil wieder auf. Als letzte Zeugen wurden am Dienstag blaue Abgeordnete befragt, die einen Initiativantrag zum Prikraf der damaligen Oppositionspartei mit unterzeichneten. Dieser Antrag soll laut Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft die Gegenleistung für Spenden an die FPÖ in der Höhe von insgesamt 12.000 Euro gewesen sein.

Strafrechtliche Verfolgung sei ein wesentliches Instrument gegen Korruption, betonte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Allerdings ändere dies nichts daran, dass auch in derartigen Verfahren Beweise erfüllt sein müssen, herrsche bei Korruption doch kein anderer Maßstab.Es sei auch Teil der Aufgabe von Nationalratsabgeordneten, ihr Ohr an der Bevölkerung zu haben, betonte die Richterin. Auch nach weiteren Zeugenbefragungen habe es sich nicht so dargestellt, auf versteckten Wegen einen Initiativantrag durchzubringen. Derlei Anträge seien einfach ein “Massengeschäft”, würdigte die Richterin Berichte von Zeuginnen und Zeugen über die Praxis im Nationalrat. Und auch das OLG habe dem Gericht aufgetragen, den Parlamentsbetrieb “realistisch” zu betrachten.

Nächster Flop für die Jagdgesellschaft

Der Prikraf-Prozess wurde nun also zum nächsten Flop für die Jagdgesellschaft. Zehn von zehn Verfahren der WKStA gegen den Ex-FPÖ-Boss endeten in einer Einstellung oder mit einem Freispruch. Dennoch bleibt bei all diesen Erfolgen vor Gericht ein bitterer Beigeschmack für den ehemaligen Vizekanzler. Finanziell haben die Verfahren Strache an dem Rande des Ruins gebracht.

(exxpress.at/Foto: gettyimages)

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