Für Salzburger Gemeinden Coronavirus-Ausreisebeschränkungen

Seit heute gelten in den Salzburger Gemeinden Radstadt und Bad Hofgastein Coronavirus-Ausreisebeschränkungen.

Personen ab 15 Jahren müssen einen negativen Coronatest vorlegen, um die Gemeinde verlassen zu können.

Die Grenzkontrollen werden von Polizei und Bundesheer geführt. Das Ergebnis darf nicht älter als 48 Stunden sein. Von der Testpflicht ausgenommen sind Durchreisende und Personen, die eine Infektion mit Covid-19 in den vergangenen sechs Monaten hinter sich haben.

Die Genesenen müssen jedoch entweder eine ärztliche Bestätigung oder einen Antikörpertest vorweisen können. Durchreisende müssen bei den Kontrollen Ziel und Zweck ihrer Fahrt angeben. Die Polizei rät Durchreisenden zudem, ihren Meldezettel mitzunehmen. Bereits geimpfte Personen sind nicht von der Testpflicht befreit, berichten die Agenturen.

Diese Beschränkungen gelten bis 18. März.

 

(dunav.at)

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