Geplante Sozialhilfereform: „Integrationsphase“ soll für alle gelten – auch für Österreicher

Künftig soll die sogenannte „Integrationsphase“ nicht nur für Asyl- und Schutzberechtigte gelten, sondern auch für österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger.

Das bestätigte das Sozialministerium gegenüber der APA und verwies auf die Notwendigkeit der Gleichbehandlung.

Die im Regierungsprogramm skizzierten Pläne zur „Sozialhilfe neu“ sehen vor, dass zu Beginn keine reguläre Sozialhilfe, sondern eine sogenannte „Integrationsbeihilfe“ ausbezahlt wird. Diese Phase, die bis zu drei Jahre dauern kann, soll verpflichtende Programme für Arbeitsmarktintegration und Deutscherwerb beinhalten.

Bislang war vor allem von Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten, Vertriebenen sowie Asylwerbenden mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit die Rede. Mit der nun vorgesehenen Ausweitung auf alle Betroffenen wird die Integrationsphase deutlich breiter angelegt.

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