Handyverbot an Schulen: Neue Regeln ab 1. Mai

Ab dem 1. Mai gilt an allen Schulen in Österreich ein grundsätzliches Verbot für Mobiltelefone, Smartwatches und ähnliche Geräte – sowohl im Schulgebäude als auch bei Schulveranstaltungen bis zur 8. Schulstufe.

Ziel ist es, die soziale Interaktion zu fördern, die Konzentrationsfähigkeit zu steigern und die Klassenräume in den Pausen wieder mit Leben zu füllen, erklärte Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS).

Ausnahmen und pädagogische Nutzung erlaubt

Trotz des Verbots bleiben Ausnahmen möglich: Die Schulpartner – also Schüler-, Eltern- und Lehrervertretungen – können gemeinsam alters- und situationsgerechte Regelungen treffen. Lehrkräfte dürfen außerdem die Nutzung von Handys im Unterricht gezielt erlauben, etwa für digitale Recherchen, die Arbeit mit Lernapps oder in Fächern wie „Digitale Grundbildung“.

Regelung bei mehrtägigen Veranstaltungen

Bei mehrtägigen Schulveranstaltungen wie Sportwochen dürfen Kinder ihre Geräte in bestimmten Zeitfenstern nutzen, zum Beispiel für den Kontakt mit den Eltern. Auch digitale Schülerausweise oder Stadtpläne können als Ausnahmegründe gelten.

Konsequenzen bei Verstößen

Die Schülerinnen und Schüler sind selbst für die sichere Aufbewahrung ihrer Geräte verantwortlich – idealerweise im Spind. Bei Regelverstößen dürfen Lehrkräfte Handys bis zum Ende des Schultages einziehen. Bei wiederholten Verstößen oder im Fall problematischer Inhalte (z. B. Mobbing, extremistische oder pornografische Inhalte) wird das Gerät nur an Erziehungsberechtigte zurückgegeben. Bei Verlust oder Beschädigung nach einer Abnahme übernimmt der Staat den Schaden.

Autonome Regelungen weiterhin möglich

Bereits bestehende schulautonome Regelungen zur Handynutzung bleiben grundsätzlich bestehen, sofern sie nicht im Widerspruch zur neuen Verordnung stehen. In solchen Fällen müssen Hausordnungen entsprechend angepasst werden.

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