Nur aus folgenden wichtigen Gründen darf man heute überhaupt vor die Türe gehen:
- Arbeitsweg
- notwendige Einkäufe zur Deckung des täglichen Bedarfs
- Familiäre Pflichten sowie Hilfestellungen für Andere
- Sport und Bewegung im Freien zur geistigen und körperlichen Erholung
- Abwendung einer Gefahr für Leib und Leben
Im öffentlichen Raum gilt zudem ein Alkoholverbot. Beim fehlenden Sicherheitsabstand zahlt man ca.50 Euro. Innenminister Karl Nehammer führte aus: „Wenn es dann zu Anzeigen kommt, dann kann die Gesundheitsbehörde bis zu 1.450 Euro Strafhöhe pro Person verhängen.“
(dunav.at/quelle:heute.at)