„Ibiza“-U-Ausschuss: Ermittlungen gegen Kurz

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat Ermittlungen gegen Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und seinen Kabinettschef Bernhard Bonelli aufgenommen.

Grund für die Ermittlungen gegen Bundeskanzler und Bonelli sind offenbar die Vorgänge um die Bestellung des Aufsichtsrats der Österreichischen Beteiligungs AG (ÖBAG). Hier sollen Kurz und Bonelli den U-Ausschuss falsch informiert haben, es gilt die Unschuldsvermutung. Basis war eine Anzeige von NEOS. Zuerst berichtete die „Presse“ darüber.

Es würde sich um ein Verfahren handeln, das wegen des geringen Strafmaßes vor einem Einzelrichter landen würde, sagte Kurz in einer ersten Stellungnahme. Die WKStA könne jederzeit einen Strafantrag stellen. Er werde nicht zurücktreten, sondern seine Sicht der Dinge schildern, so der Kanzler. Er werde einer Befragung durch einen Richter „auch sehr gerne nachkommen“. Er habe selbstverständlich alle Fragen immer wahrheitsmäßig beantwortet, berichtet der ,,ORF“.

Eine Verurteilung könne er sich auch „beim besten Willen“ nicht vorstellen, so Kurz. Er wies darauf hin, dass er nicht daran denke, zurückzutreten, und dass er immer alle Fragen beantwortete und sich an die Wahrheit hielt. Er sei sich immer bewusst gewesen, dass der U-Ausschuss ein wichtiges Gremium sei, dem man Rede und Antwort stehen müsse. Er habe sich „stets bemüht“, sich „bestmöglich“ zu erinnern und „wahrheitsgemäße Angaben“ zu machen – zu Themen, die jahrelang zurückliegen, und zu Themenbereichen, die er „teilweise nur am Rande mitbekommen“ habe.

 

(dunav.at/orf.at/Agenturen)

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