Impfpflicht: So wird kontrolliert und gestraft

Ab Anfang Februar – in einer „Eingangsphase“ bis 14. März – wird jeder Haushalt schriftlich über die Maßnahme informiert. Erst dann wird die Impfpflicht zum Kontrolldelikt, die Kontrollen erfolgen etwa im Straßenverkehr. Wird jemand ertappt, der nicht geimpft ist, muss er ab diesem Zeitpunkt mit einer Anzeige rechnen. Der Strafrahmen reicht von 600 Euro (im abgekürzten Verfahren) bis 3.600 Euro (im ordentlichen Verfahren).

Per Verordnung der Bundesregierung wird dann ein Erinnerungsstichtag festgelegt, ab dem ein Erinnerungsschreiben an alle ungeimpften Personen geschickt werden, dass sie zur Impfung auffordert. Sollte es epidemiologisch notwendig sein, tritt dann die dritte Phase in Kraft. Dann kann und wird ab einem (per Verordnung der Bundesregierung festgelegten) Impfstichtag – mit der Zustimmung des Parlaments – auch zu automatisierten, flächendeckenden Strafen für ungeimpfte Personen kommen. „Die Impfung schützt, sie schützt uns und sie schützt auch unsere Mitmenschen“, sagte Mückstein zu dem Vorhaben.

 

(OE24)

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