Laut die Aussendung des Landes Tirol sind die Kinder unter zehn Jahren von Verordnung ausgenommen.
Die in Abstimmung mit dem Bund formulierte „Verordnung über zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung von Covid-19 in Skigebieten in Tirol“ tritt mit Montag den 15. Februar – nach den Semesterferien – in Kraft.
Pistetourengeher seien von dieser Regelung ausgenommen, hieß es in einer korrigierten Fassung.
Der Test (PCR oder Antigen) darf nicht älter als 48 Stunden sein.
(dunav.at)