Wie die Agenturen berichten erhalten private Betreiber Ersatz im Ausmaß der städtischen Beiträge. Um Eltern finanziell zu entlasten, wie es hieß, wird den privaten Trägerorganisationen der Besuchsbeitrag in der Höhe von monatlich 176,73 Euro pro Kind ersetzt.
Sollte ein privater Hort höhere Tarife haben, wird der darüber hinausgehende Betrag nicht abgegolten, berichten die Agenturen. Sobald die rechtlichen Voraussetzungen für diese Förderung geschaffen sind, wird die zuständige Magistratsabteilung 10 die Trägerorganisationen zum Prozedere der Beantragung informieren.
Die Kosten für nicht mehr abbestellbares Essen während des jüngsten Lockdowns nicht von den Eltern zu tragen sind, kündigte Wiederkehr.
(Agenturen/dunav.at)