Innenminister Karl Nehammer forciert Digitalisierung des Vereinswesens

Ab Herbst 2020 können Vereine direkt im ZVR Änderungen vornehmen. Das neue „Self-Service“ wird mit Handysignatur bzw. Bürgerkarte möglich sein.

„Mehr als 124.000 Vereine sind in Österreich registriert und sind somit ein klares Zeichen für gelebtes Ehrenamt. Es ist mir daher besonders wichtig den vielen Funktionärinnen und Funktionären ihre Arbeit zu erleichtern und zeitgemäß zu gestalten“, sagt Innenminister Karl Nehammer zu der technischen Neuerung. „Österreich ist eine gewachsene und starke Demokratie. Die Vereine in unserem Land sind Träger des demokratischen Prinzips“, betonte Innenminister Karl Nehammer.

Laut Nehammer soll auch in Zeiten nach Corona der sonst notwendige Behördenkontakt vermieden werden und der administrative Aufwand der Vereine und Vereinsbehörden erheblich reduziert werden, potentiell um 200.000 Verfahren im Jahr.

Ab Herbst 2020 kann jeder Verein einen E-Government-Berechtigten benennen, der für einen oder mehrere Vereine tätig werden kann. Dieser Berechtigte wird von der Vereinsbehörde im System angelegt und kann selbst Änderungen im Zentralen Vereinsregister (ZVR) vornehmen.

Folgende Änderungen/Bearbeitungen sollen direkt im ZVR möglich sein:

• Adressänderung zum Verein
• Adressänderung zu organschaftlichen Vertretern
• Erfassung einer Neuwahl
• Anlegen neuer organschaftlicher Vertreter

Das Service wird voraussichtlich über oesterreich.gv.at bzw. über das Bürgerportal angeboten.

(bmi.gv.at)

Mehr dazu

Popularno