Integrationsministerin Raab: „Integrationsgesetz ist eine Erfolgsgeschichte für geflüchtete Frauen“

„Seit 2017 haben rund 31.000 Flüchtlinge an einem verpflichtenden Wertekurs teilgenommen, fast die Hälfte davon waren Frauen. Diese hohen Zahlen zeigen, dass das Integrationsgesetz 3 Jahre nach seinem Inkrafttreten eine Erfolgsgeschichte ist“, resümiert Integrationsministerin Susanne Raab.

Dass Frauen in ihrer Integration gezielt gefördert werden, ist Raab auch in ihrer Funktion als Frauenministerin ein spezielles Anliegen: „Frauen sind die Integrationsmotoren für künftige Generationen. Gerade Frauen aus patriarchal geprägten Kulturen profitieren von unseren Integrationsmaßnahmen. In den verpflichtenden Deutsch- und Wertekursen erfahren sie nämlich, welche Chancen sie in Österreich auf ein selbstbestimmtes und gleichberechtigtes Leben haben, ohne dabei auf Entscheidungen ihrer Familie oder gar ihres Mannes angewiesen zu sein. Rund 14.400 geflüchtete Frauen haben von einer Wertekurs-, etwa 19.700 von einer Deutschkursteilnahme profitiert“, so Raab.

„Fördern und Fordern“: Verpflichtung führte zu Erhöhung des Frauenanteils an Integrationsmaßnahmen

Das Integrationsgesetz hat erstmals eine bundesweit einheitliche Grundlage für die Integration von Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten geschaffen. Sie sind sofort nach Zuerkennung des Schutzstatus dazu verpflichtet, im Rahmen einer Orientierungsberatung beim Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) eine Integrationserklärung zu unterzeichnen und einen Werte- und Orientierungskurs sowie Deutschkursmaßnahmen zu absolvieren. Diese Verpflichtung kommt vor allem Frauen zugute. Ihr Anteil an den Deutsch- und Wertekursen ist in den vergangenen Jahren stetig gestiegen: So lag die Frauenquote etwa in den Wertekursen noch 2016 lediglich bei etwa 21 Prozent, heuer sind bereits fast die Hälfte der Wertekursteilnehmer/innen weiblich.

Ministerin Raab: „Das Integrationsgesetz legt klare Rahmenbedingungen fest. Zentral dabei sind die verpflichtende Vermittlung unserer Sprache und unserer Werte, die zu einer rascheren Integration in Österreich beitragen. Gemäß dem Leitsatz ‚Fördern und Fordern‘ sieht das Gesetz aber auch Sanktionen vor, wenn diese Integrationsmaßnahmen verweigert werden.“

(bundeskanzleramt.gv.at)

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