Die Novelle wurde bereits am Freitag erlassen und trat am Wochenende in Kraft. So ist eine Testung „von Kindern im Rahmen der Einreise“ bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr nicht erforderlich.
In der ersten Novelle der Verordnung war von eine Ausnahme für Kinder keine Rede. Großteils wurde der Text sprachlich und legistisch korrigiert. So wurden Schachtelsätze auf mehrere Sätze aufgeteilt und aus „10-tägig“ wurde „zehntägig“. In den vergangenen Woche kritisierten Juristen und Juristinnen, dass es die Verordnung fehlerhaft und zu kompliziert sei. Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) gestand die Fehler ein und sprach von einer „schlechten Arbeit“, berichtet der ORF.
(orf.at/dunav.at)