Unterschiede für geimpfte bzw. genesene und ungeimpfte Personen gibt es bei Feiern zu Hause: In den eigenen vier Wänden dürfen ungeimpfte Personen maximal zu zehnt den Jahreswechsel feiern. Bei Geimpften und Genesenen darf die Party daheim größer ausfallen: Es sind maximal 25 Personen erlaubt, dazu braucht es aber einen 2-G-Nachweis.
Lockdown für Ungeimpfte bis Mitternacht aufgehoben
Der Lockdown für Ungeimpfte wird für einen Tag aufgehoben. Das bedeutet, alle, die das möchten, können den Jahreswechsel auch an öffentlichen Plätzen verbringen. „Ab 01.01.2022, 00:01 Uhr gelten die Ausgangsbeschränkungen jedoch wieder und man muss einen Ausnahmetatbestand z.B. Erholungszweck glaubhaft machen“, heißt es von der Wiener Polizei. Um auch noch eine legale Rückkehr zu ermöglichen, müsste die Verordnung in den kommenden Tagen noch geändert werden.
Generell gelte das Zusammentreffen von Menschen zu Silvester an öffentlichen Orten nicht als „Zusammenkunft“, da die erforderliche Organisationsstruktur fehlt, so die Polizei. Deshalb gilt auch bei größeren Menschenmengen keine Maskenpflicht. Aus dem Gesundheitsministerium kommt jedoch eine Einschränkung: Sobald eine Feier im Freien Veranstaltungscharakter hat oder einer Zusammenkunft gleicht, ist sie nicht mehr erlaubt. Sprich: Eine riesige Party auf dem Stephansplatz darf nicht stattfinden.
Sperrstunde für Gastro und Kultur um 22.00 Uhr
Das Ministerium rät aufgrund der Pandemie überhaupt von größeren Zusammenkünften zum Jahreswechsel ab und ruft dazu auf, im kleinen Kreis und getestet zu feiern. Die vorverlegte Sperrstunde bleibt jedenfalls aufrecht: Gastronomie und Kultureinrichtungen wie Theater und Kinos dürfen – unter Einhaltung der 2-G-Regel – nur bis 22.00 Uhr offen haben. Die Gastronomen dürfen danach noch Take-away anbieten.
Wie auch in den vergangenen Jahren wird die Wiener Polizei vor allem „die Einhaltung der öffentliche Ruhe und Ordnung vor allem hinsichtlich der Verwendung von Pyrotechnik“ kontrollieren – hauptsächlich in der Inneren Stadt. Zudem werden bei polizeilichen Amtshandlungen die Covid-19 Bestimmungen überprüft sowie stichprobenartig Sperrstundenkontrollen durchgeführt.
(Agenturen)