Am 15. März werden die Klimaproteste der „Letzten Generation“ zum ersten Mal ein Fall für ein österreichisches Gericht.
Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) verhandelt die Beschwerden von vier Aktivisten, die von der oö. Landespolizeidirektion Geldstrafen wegen „Übertretungen des Versammlungsgesetzes und/oder des Sicherheitspolizeigesetzes“ erhalten haben, nachdem sie sich im November 2022 auf der Haupt- und auf der Hafenstraße in Linz festgeklebt hatten.
Die Aktivisten begründeten in einer Aussendung am Dienstag ihren Gang vor das LVwG damit, dass ihr Protest notwendig sei, da „sich die Bundesregierung nicht an die eigenen Klimaziele hält und damit geltende internationale Abkommen bricht“. Nachdem „alle anderen Protestformen“ nicht erfolgreich gewesen seien, entschied man sich angesichts „der Notlage“ für den „zivilen Widerstand“.
So klebten sich die Anhänger der „Letzten Generation“ in der Früh des 21. November auf die Fahrbahn der Hauptstraße, um den Verkehr zu unterbrechen. Am 28. November taten sie dies auf der Hafenstraße. Dafür erhielten vier Personen von der Polizei Verwaltungsstrafen in Höhe „von mehreren Hundert Euro“, so die Aktivisten. Dagegen legten sie Beschwerde beim LVwG ein, der die vier Verfahren am 15. März gemeinsam in einer mündlichen Verhandlung behandeln wird, bestätigte ein Sprecher des LVwG.
(vienna.at)