Korruptionsaffäre um Wiener Wohnen: 53 Personen angeklagt

Wie die „Kronen Zeitung“ am Freitag berichtet, liegt eine Korruptionsanklage gegen 53 Personen vor – 43 von ihnen sind Mitarbeiter von Wiener Wohnen, die anderen zehn Beschuldigten arbeiten bei Baufirmen.

Es soll um Schmiergeld bei der Vergabe von Aufträgen gehen, heißt es in dem Bericht.

Laut Anklage der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) sollen die Beschuldigten von Schlampereien profitiert haben. Bei dem Prozess wird es nach Angaben der „Krone“ dabei vor allem um Reparaturen in Gemeindebauten gehen, etwa bei Glasbruch.

Die Tageszeitung berichtet, dass Mitarbeiter von Firmen selbst „Schäden“ an den Fensterscheiben, etwa in Stiegenhäusern, Dachböden oder Kellerabteilen, festgestellt haben. Diese „Schäden“ sollen aber manchmal gar nicht existiert haben, heißt es in dem Bericht weiter.

Ein Zeuge sagt sogar aus, der Austausch von Glasscheiben wurde sei nur vorgetäuscht worden. Und zwar hätte man die Scheiben geputzt und die Silikonfugen erneuert. „Ich fand die Idee, dass die Fenster nicht getauscht, aber verrechnet wurden, nicht gut. Es störte mich“, wird der Kronzeuge in der „Kronen Zeitung“ zitiert. Er vermute, dass er deshalb gekündigt wurde.

Mit Tankgutscheinen belohnt

Die Beschuldigten sollen bei den Machenschaften fest abkassiert haben. So wurden die für manche Gemeindebauten zuständigen Werkmeister laut WKStA mit drei Prozent an den Aufträgen beteiligt, heißt es weiter. Außerdem wurden sie mit Tankgutscheinen belohnt.

Laut „Krone“ sollen manche Mitarbeiter zudem mit bis zu 7.000 Euro von den Schmiergeldzahlungen profitiert haben. Ursprünglich hatte die Behörde gegen 93 Personen ermittelt, in der aktuellen Anklage scheinen 53 auf. Die meisten Beschuldigten bestreiten die Vorwürfe und verweigerten großteils die Aussage, so die Tageszeitung.

Bei Hausdurchsuchungen sollen aber Gutscheinlisten gefunden worden sein, daneben soll es auch aufgezeichnete Gespräche geben. Nähere Details über den genauen Ablauf des Prozesses liegen laut „Krone“ noch nicht vor. Es gilt die Unschuldsvermutung.

 

 

 

(heute.at)

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